Leistungen
Pflege und Betreuung gehen Hand in Hand. Pflegeleistungen umfassen auch die medizinisch notwendigen Massnahmen und werden zum grössten Teil erstattet.
- Häusliche Grundpflege
- Ärztlich verordnete Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Nächtliche Versorgung
- lntensivpflege
- Betreuungsleistungen nach §45b
- Unterstützung bei Arzt oder Behördengängen
- Entlastungsleistungen nach § 36 SGB XI
- Verhinderungspflege
- Anleitung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen
- Schulbegleitung und Betreuung in der Schule von Kindern und Jugendlichen
- 24 Stunden Notfalldienst
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Kundenbetreuung
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